Kosmetika in Rezepturen

Die Techniker Krankenkasse (TK) entscheidet derzeit anhand der ihr vorliegenden Rezepte, ob Apotheker die Ausgangsstoffe für Rezepturen ordnungsgemäß geprüft haben oder nicht – und retaxiert im Zweifelsfall auf Null. Bei Apothekern, Pharmazieräten sowie Kammern und Verbänden trifft das Vorgehen auf Unverständnis. Denn wie man Ausgangsstoffe prüfen muss, ist in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) festgelegt und wird von der Bundesapothekerkammer vorgegeben.

Bei Kosmetika in Rezepturen fällt die Prüfung aber oft schwer, da die Hersteller die notwendigen Zertifikate oft nicht beilegen.

Hier kann die NIR Spektroskopie hilfreiche Dienste leisten. Wir werden unser Sentronic ID Apo diesbezüglich erweitern!