Neue Richtlinien zur Beratungsförderung veröffentlicht

Ab sofort gelten die neuen Richtlinien zur Beratungsförderung. Neu ist im Wesentlichen: Junge Unternehmen können gefördert werden und Unternehmen in Schwierigkeiten können mit 90% und bis zu 2700€ gefördert werden. 

Die Beratungsförderung über die BAFA war in den letzten Jahren ein voller Erfolg. Als beteiligte Berater konnten wir uns davon überzeugen. Das Förderprogramm des ESF - Fonds wurde folgerichtig überarbeitet und ausgeweitet:

Wer wird wie gefördert?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU entsprechend der EU-KMU Definition) der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe für unterschiedliche Beratungsarten: 

Für Jungunternehmen (Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung) 

Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen: 

maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 4.000 Euro

Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 3.200 Euro,

Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,

Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.000 Euro. 

Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung) 

Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen:

maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro

Fördersatz 80%, neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.400 Euro,

Fördersatz 60%, Region Lüneburg, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.800 Euro,

Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 1.500 Euro.

maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen (ohne Berichterstellung und ohne Reisezeiten) 

Für Unternehmen in Schwierigkeiten (Unternehmen, die die Voraussetzung im Sinne von Nr. 20a oder 20b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen) 

Unternehmenssicherungsberatung und Folgeberatung: 

maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart 3.000 Euro

Fördersatz 90% bundesweit, maximaler Zuschuss pro Beratungsart 2.700 Euro

Unternehmen können bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen.

 

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen (für Jung- und Bestandsunternehmen)

 Wirtschaftliche Beratungen im Bereich der allg. Beratungen können sein: 

Verbesserung der Unternehmenskonzeption 

Standort und Wettbewerb • Einkauf • Produktion • Sortiment • Lagerhaltung/-system • Marketing und Vertrieb • Geschäftserweiterung oder Nachfolge 

sowie Themen wie: 

Technologie- und Innovationsberatungen 

Außenwirtschaftsberatungen zu den Absatzchancen auf Auslandsmärkten 

Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit 

Beratungen zur Sicherung des Unternehmens gegen Übergriffe und zur Regelüberwachung (Compliance, GF-Haftung) 

Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen 

Beratungen zum Arbeitsschutz 

 

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den allgemeinen Beratungen weitere Leistungen in Form von speziellen Beratungen gefördert werden.

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die 

von Frauen oder von Migrantinnen oder Migranten oder 

von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden und/oder 

zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund 

zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung 

zur Fachkräftegewinnung und -sicherung 

zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf 

zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit 

zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen. 

Unternehmenssicherungsberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten)

Beratung, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen und um Entlassungen vorzubeugen unabhängig vom Alter des Unternehmens.

Folgeberatungen (für Unternehmen in Schwierigkeiten)

zusätzliche Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

 

In diesem Blog können wir nur einen kurzen Überblick über die neuen Förderrichtlinien geben. Die komplette Richtlinie finden Sie als Download bei uns unter Links/Downloads.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0